Holger Ditzel - die gelbe Karte ...
eBook Ratgeber zum Staatsangehörigkeitsausweis
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                                                           Genscher-Note
 
   
 

Genscher-Note

Das Deutsche Reich (Deutschland) im Gebietsstand 31.12.1937 wurde u. a. durch Gebietsverzicht beseitigt. Das beweist eine Pressemeldung des Deutschen Bundestages vom 30.06.2015. Beide Völkerrechtssubjekte, daher die BRD sowie das Deutsche Reich (Deutschland) sind nun identisch. Die Ursache ist eine völkerechtliche Übung (longa consuetudo), die sich zurückführen lässt auf eine Note an die UN, verfasst am 03. Oktober 1990, von Herrn Außenminister Hans-Dietrich Genscher, der die BRD-Verwaltung in der Rolle Deutschlands bei den Vereinten Nationen eingetragen hat. Mit diesem Eintrag wurde Deutschland der Gebietsstand des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (BRD) zugewiesen; somit erlangte der heutige Gebietsstand (Oder-Neiße), nach jener völkerrechtlichen Übung, die Anerkennung der Völkergemeinschaft. Diese Entwicklung lässt sich historisch auch sehr einfach anhand der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, beispielsweise durch die Umbenennung des RuStAG in StAG mit Wirkung zum 01.01.2000 oder mit der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei im Jahr 2005, was die Voraussetzung war zur Durchführung der Bundesbereinigungsgesetze in den Jahren 2006, 2007 und 2010, welche u. a. sämtliche Geltungsbereiche zum Deutschen Reich beseitigten sowie alle sprachlichen Bezüge. Diese von Herrn Genscher gestartete völkerrechtliche Übung (longa consuetudo) wird gemäß dem BGB aber erst nach 30 Jahren unanfechtbar, durch die allgemeine Überzeugung der Rechtmäßigkeit (opinio juris), also ohne die Äußerung eines entgegengesetzten Willens. Deshalb sind nun alle festgestellten Deutschen aufgerufen, bis zum Ablauf der Jahresfrist am 27. Februar 2018*, nach Entdeckung der Täuschung, diese Übung anzufechten. Das Recht dazu liefern die zum Zeitpunkt der Tat geltenden §§ 123 und 124 BGB (a. F.) Anfechtung wegen Täuschung, insbesondere der § 124 Abs. (3) BGB (a. F.) - Anfechtungsfrist 30 Jahre - gemäß der damals geltenden 33. Auflage des BGB von 1991. "Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung 30 Jahre verstrichen sind.“ *(Der Beginn der Jahresfrist ist der 27. Februar 2017, durch die Erkennung der Täuschung. An diesem Tag erstattete die "RG heilsamer Weg" gegen die 1990 amtierende Bundesregierung Strafanzeige wegen Untreue am ICC in Den Haag.)

Falls Sie als festgestellte(r) Deutsche(r) also als Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises die opinio juris in Frage stellen wollen, bzw. Sie nicht von der Rechtmäßigkeit überzeugt sind, dass Teile Deutschlands verschenkt werden, und Sie einen entgegengesetzten Willen erklären wollen, dann können Sie ein Veto einlegen. In diesem Fall senden Sie bitte unter Zustimmung zum Datenschutz (siehe Impressum) ihren Staatsangehörigkeitsausweis eingescannt per E-Mail. Sie erhalten umgehend einen Musterbrief, eine Handlungsempfehlung sowie einen Faxverteiler.

Bitte unterstützen Sie unsere Petition für den Weltfrieden durch unterzeichnen und teilen.

 
 
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Die Genscher-Note

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